

Der Förderumfang ist gesetzlich nicht vorgegeben. Neben der Mehraufwandentschädigung für den Teilnehmer kann eine Maßnahme - Kostenpauschale für den Träger gewährt werden.
Quellenverweis http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/ein-euro-job.html
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