

Den " Verdienst " aus sogenannten Ein - Euro - Jobs kann der Arbeitslosengeld II Bezieher in voller Höhe behalten, denn er gilt nicht als Entgelt sondern als Entschädigung für Mehraufwand.
Ein-Euro-Jobs sind Arbeitsgelegenheiten - "zusätzlich, gemeinnützig und im öffentlichen Interesse" - die in der Regel von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden oder kirchlichen Einrichtungen angeboten werden. Sie sind auf maximal 30 Stunden die Woche und in der Regel auf sechs, maximal neun Monate begrenzt. Die Aufwandsentschädigung beträgt ein bis zwei Euro pro Stunde zusätzlich zur Leistung des Arbeitslosengeld II.
Diese Arbeitsgelegenheiten gab es bisher schon in der Sozialhilfe. Sie verstehen sich als Eingliederungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose, sollen die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitslosen wieder herstellen und damit ihre Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt verbessern. Arbeitslosengeld II Bezieher können eine angebotene Arbeitsgelegenheit in der Regel nicht ablehnen.
Quellenverweis http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/ein-euro-job.html
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